Yürürlükte
Mehaz Kanun
2. hâli
Alman Ticaret Kanunu (Alman TK)
- Kabul tarihi
- 10.05.1897
- Metnin dili
- Almanca
- Metnin tarihi
- —
- Madde sayısı
- 665
Madde 333a geçmişi
Verletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen
Metin 1 kez değişmiş, toplam 0 değişiklik kaydı var.
Bugünkü metni
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Mitglied eines nach § 324 Absatz 1 Satz 1 eingerichteten Prüfungsausschusses
1. eine in § 334 Absatz 2a bezeichnete Handlung begeht und dafür einen Vermögensvorteil erhält oder sich versprechen lässt oder
2. eine in § 334 Absatz 2a bezeichnete Handlung beharrlich wiederholt.
Metnin değiştiği tarihler
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—
Bu tarihe bağlanmış bir değişiklik kaydı bulunamadı; fark doğrudan iki hâlin metninden çıkarıldı.
— tarihli hâliMit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Mitglied eines nach § 324 Absatz 1 Satz 1 eingerichteten Prüfungsausschusses 1.eine in § 334 Absatz 2a bezeichnete Handlung begeht und dafür einen Vermögensvorteil erhält oder sich versprechen lässt oder.eine in § 334 Absatz 2a bezeichnete Handlung beharrlich wiederholt. 1. eine in § 334 Absatz 2a bezeichnete Handlung begeht und dafür einen Vermögensvorteil erhält oder sich versprechen lässt oder 2. eine in § 334 Absatz 2a bezeichnete Handlung beharrlich wiederholt.— tarihli hâliMit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Mitglied eines nach § 324 Absatz 1 Satz 1 eingerichteten Prüfungsausschusses 1. eine in § 334 Absatz 2a bezeichnete Handlung begeht und dafür einen Vermögensvorteil erhält oder sich versprechen lässt oder 2. eine in § 334 Absatz 2a bezeichnete Handlung beharrlich wiederholt.