Alman Ceza Muhakemesi Kanunu (Alman CMK)
- Kabul tarihi
- 01.02.1877
- Metnin dili
- Almanca
- Metnin tarihi
- —
- Madde sayısı
- 675
Madde 32d geçmişi
Pflicht zur elektronischen Übermittlung
Metin 1 kez değişmiş, toplam 0 değişiklik kaydı var.
Bugünkü metni
Verteidiger und Rechtsanwälte sollen den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen als elektronisches Dokument übermitteln. Die folgenden Dokumente müssen sie elektronisch übermitteln:
1. die Berufung, ihre Begründung und ihre Rücknahme,
2. die Revision, ihre Begründung, ihre Rücknahme und die Gegenerklärung,
3. den Einspruch gegen den Strafbefehl und seine Rücknahme,
4. die Privatklage und
5. die Anschlusserklärung bei der Nebenklage.
Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, ist die Übermittlung in Papierform zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Metnin değiştiği tarihler
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Bu tarihe bağlanmış bir değişiklik kaydı bulunamadı; fark doğrudan iki hâlin metninden çıkarıldı.
— tarihli hâliVerteidiger und Rechtsanwälte sollen den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen als elektronisches Dokument übermitteln. Die folgenden Dokumente müssen sie elektronisch übermitteln: 1.die Berufung, ihre Begründung und ihre Rücknahme,2.die Revision, ihre Begründung, ihre Rücknahme und die Gegenerklärung,3.den Einspruch gegen den Strafbefehl und seine Rücknahme,4.die Privatklage und.die Anschlusserklärung bei der Nebenklage.Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, ist die Übermittlung in Papierform zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. 1. die Berufung, ihre Begründung und ihre Rücknahme, 2. die Revision, ihre Begründung, ihre Rücknahme und die Gegenerklärung, 3. den Einspruch gegen den Strafbefehl und seine Rücknahme, 4. die Privatklage und 5. die Anschlusserklärung bei der Nebenklage.— tarihli hâliVerteidiger und Rechtsanwälte sollen den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen als elektronisches Dokument übermitteln. Die folgenden Dokumente müssen sie elektronisch übermitteln: 1. die Berufung, ihre Begründung und ihre Rücknahme, 2. die Revision, ihre Begründung, ihre Rücknahme und die Gegenerklärung, 3. den Einspruch gegen den Strafbefehl und seine Rücknahme, 4. die Privatklage und 5. die Anschlusserklärung bei der Nebenklage. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, ist die Übermittlung in Papierform zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.