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Yürürlükte Mehaz Kanun 2. hâli

Alman Ceza Muhakemesi Kanunu (Alman CMK)

Kabul tarihi
01.02.1877
Metnin dili
Almanca
Metnin tarihi
—
Madde sayısı
675

Madde 32d geçmişi

Pflicht zur elektronischen Übermittlung

Metin 1 kez değişmiş, toplam 0 değişiklik kaydı var.

Bugünkü metni

Verteidiger und Rechtsanwälte sollen den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen als elektronisches Dokument übermitteln. Die folgenden Dokumente müssen sie elektronisch übermitteln:

1. die Berufung, ihre Begründung und ihre Rücknahme,

2. die Revision, ihre Begründung, ihre Rücknahme und die Gegenerklärung,

3. den Einspruch gegen den Strafbefehl und seine Rücknahme,

4. die Privatklage und

5. die Anschlusserklärung bei der Nebenklage.

Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, ist die Übermittlung in Papierform zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Metnin değiştiği tarihler

  1. —

    Bu tarihe bağlanmış bir değişiklik kaydı bulunamadı; fark doğrudan iki hâlin metninden çıkarıldı.

    — tarihli hâli
    Verteidiger und Rechtsanwälte sollen den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen als elektronisches Dokument übermitteln. Die folgenden Dokumente müssen sie elektronisch übermitteln: 1.die Berufung, ihre Begründung und ihre Rücknahme,2.die Revision, ihre Begründung, ihre Rücknahme und die Gegenerklärung,3.den Einspruch gegen den Strafbefehl und seine Rücknahme,4.die Privatklage und.die Anschlusserklärung bei der Nebenklage.Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, ist die Übermittlung in Papierform zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. 1. die Berufung, ihre Begründung und ihre Rücknahme, 2. die Revision, ihre Begründung, ihre Rücknahme und die Gegenerklärung, 3. den Einspruch gegen den Strafbefehl und seine Rücknahme, 4. die Privatklage und 5. die Anschlusserklärung bei der Nebenklage.
    — tarihli hâli
    Verteidiger und Rechtsanwälte sollen den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen als elektronisches Dokument übermitteln. Die folgenden Dokumente müssen sie elektronisch übermitteln: 1. die Berufung, ihre Begründung und ihre Rücknahme, 2. die Revision, ihre Begründung, ihre Rücknahme und die Gegenerklärung, 3. den Einspruch gegen den Strafbefehl und seine Rücknahme, 4. die Privatklage und 5. die Anschlusserklärung bei der Nebenklage. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, ist die Übermittlung in Papierform zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.