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Yürürlükte Mehaz Kanun 2. hâli

Alman Ceza Muhakemesi Kanunu (Alman CMK)

Kabul tarihi
01.02.1877
Metnin dili
Almanca
Metnin tarihi
—
Madde sayısı
675

Madde 500 geçmişi

Entsprechende Anwendung

Metin 1 kez değişmiş, toplam 0 değişiklik kaydı var.

Bugünkü metni

(1) Soweit öffentliche Stellen der Länder im Anwendungsbereich dieses Gesetzes personenbezogene Daten verarbeiten, ist Teil 3 des Bundesdatenschutzgesetzes entsprechend anzuwenden.

(2) Absatz 1 gilt

1. nur, soweit nicht in diesem Gesetz etwas anderes bestimmt ist, und

2. nur mit der Maßgabe, dass die Landesbeauftragte oder der Landesbeauftragte an die Stelle der oder des Bundesbeauftragten tritt.

Metnin değiştiği tarihler

  1. —

    Bu tarihe bağlanmış bir değişiklik kaydı bulunamadı; fark doğrudan iki hâlin metninden çıkarıldı.

    — tarihli hâli
    (1) Soweit öffentliche Stellen der Länder im Anwendungsbereich dieses Gesetzes personenbezogene Daten verarbeiten, ist Teil 3 des Bundesdatenschutzgesetzes entsprechend anzuwenden. (2) Absatz 1 gilt 1.nur, soweit nicht in diesem Gesetz etwas anderes bestimmt ist, und.nur mit der Maßgabe, dass die Landesbeauftragte oder der Landesbeauftragte an die Stelle der oder des Bundesbeauftragten tritt. 1. nur, soweit nicht in diesem Gesetz etwas anderes bestimmt ist, und 2. nur mit der Maßgabe, dass die Landesbeauftragte oder der Landesbeauftragte an die Stelle der oder des Bundesbeauftragten tritt.
    — tarihli hâli
    (1) Soweit öffentliche Stellen der Länder im Anwendungsbereich dieses Gesetzes personenbezogene Daten verarbeiten, ist Teil 3 des Bundesdatenschutzgesetzes entsprechend anzuwenden. (2) Absatz 1 gilt 1. nur, soweit nicht in diesem Gesetz etwas anderes bestimmt ist, und 2. nur mit der Maßgabe, dass die Landesbeauftragte oder der Landesbeauftragte an die Stelle der oder des Bundesbeauftragten tritt.