Yürürlükte
Mehaz Kanun
2. hâli
Alman Ceza Muhakemesi Kanunu (Alman CMK)
- Kabul tarihi
- 01.02.1877
- Metnin dili
- Almanca
- Metnin tarihi
- —
- Madde sayısı
- 675
Madde 62 geçmişi
Vereidigung im vorbereitenden Verfahren
Metin 1 kez değişmiş, toplam 0 değişiklik kaydı var.
Bugünkü metni
Im vorbereitenden Verfahren ist die Vereidigung zulässig, wenn
1. Gefahr im Verzug ist oder
2. der Zeuge voraussichtlich am Erscheinen in der Hauptverhandlung verhindert sein wird
und die Voraussetzungen des § 59 Abs. 1 vorliegen.
Metnin değiştiği tarihler
-
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Bu tarihe bağlanmış bir değişiklik kaydı bulunamadı; fark doğrudan iki hâlin metninden çıkarıldı.
— tarihli hâliIm vorbereitenden Verfahren ist die Vereidigung zulässig, wenn 1.Gefahr im Verzug ist oder.der Zeuge voraussichtlich am Erscheinen in der Hauptverhandlung verhindert sein wirdund die Voraussetzungen des § 59 Abs. 1 vorliegen. 1. Gefahr im Verzug ist oder 2. der Zeuge voraussichtlich am Erscheinen in der Hauptverhandlung verhindert sein wird— tarihli hâliIm vorbereitenden Verfahren ist die Vereidigung zulässig, wenn 1. Gefahr im Verzug ist oder 2. der Zeuge voraussichtlich am Erscheinen in der Hauptverhandlung verhindert sein wird und die Voraussetzungen des § 59 Abs. 1 vorliegen.